📜 Allgemeine Geschäftsbedingungen – Tischreservierung
Restaurant Stefan's im Schlossbauer | Altendorffstr. 2, 5400 Hallein | Tel: +43 664 9152241 | UID: ATU82318724
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Tischreservierung (in der Kurzform AGB-Tisch) des Restaurant Stefan's im Schlossbauer sind Vertragsbestandteil des zwischen den von Ihnen (in weiterer Folge in der Kurzform als „Auftraggeber“ geführt) und des Restaurant Stefan's im Schlossbauer (in weiterer Folge in der Kurzform „Auftragnehmer“ geführt) abgeschlossenen Kaufvertrages über die Konsumation im Restaurant Stefan's im Schlossbauer. Eventuelle Abweichungen gelten ausschließlich, wenn diese schriftlich festgehalten wurden.
§1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind Bestellungen zur Verabreichung von Speisen & Getränke im Restaurant des Auftragnehmers nach Maßgabe der jeweils aktuellen Preisliste und im Umfang der dort angeführten Waren und soweit nach Absprachen (z.B. bei Catering- oder Eventservices) vereinbart. Bei Reservierungen bzw. Bestellungen über Internet (Reservierungsformular) und oder E-Mail gilt der Vertrag erst durch die Zusendung einer schriftlichen, digitalen Bestätigung (Email) des Auftragnehmers an den Auftraggeber an die Absenderadresse des Auftraggebers als angenommen und abgeschlossen. Technische Fehler der Übermittlung sind davon insofern ausgenommen, dass ein Nichterhalt einer Bestätigung durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber, einen Vertrag wirksam macht. Die Konsumation vom Auftragnehmer mitgebrachter Speisen und Getränke in allen Räumlichkeiten unseres Restaurants ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Auftragnehmerin gestattet.§2 Zustimmung des Auftraggebers
Die Zustimmung des Auftraggebers zu den AGB erfolgt bei Bestellung, Anfrage bzw. Reservierung über Internet durch Bestätigung des Auftrages. Die Reservierung ist ausschließlich bei entsprechender Zustimmung möglich und wirksam. Die AGB sind jederzeit unter der Webseite http://www.assisi-stuben.com abrufbar, Druckfähig und Speicherbar.
§3 Vertragsverhältnis
Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (IPRG, EVÜ) sowie UN-Kaufrecht. Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Hallein.
§4 Änderungen der AGB
Das Restaurant behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern, auf aktuelle Gegebenheiten anzupassen und gesetzliche Bestimmungen umzusetzen. Änderungen werden auf der Homepage veröffentlicht.
§5 Vertragsrücktritt (B2B & B2C)
Die Bestimmungen über den Vertragsrücktritt nach Fernabsatzgesetz finden keine Anwendung, da es sich um Dienstleistungen betreffend verderbliche Speisen und Getränke handelt. Das Restaurant ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit zu beenden, wenn der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit gefährdet ist.
§6 Stornobedingungen
Stornierungen bis 21 Tage vor dem Termin sind kostenfrei. Ab dem 20. bis 8. Tag 30%, ab 7. bis 3. Tag 60%, ab 2. Tag 100% Stornokosten. Reduzierung der Personenzahl bis 20% kostenfrei, darüber gestaffelt nach Tagen und Prozentsätzen. Keine fix vereinbarte Konsumation: EUR 50,00 pro Person.
§7 Gutscheine
Gutscheine werden nicht in bar abgelöst. Gültigkeitsdauer ist auf dem Gutschein festgelegt. Bei Verlust erfolgt kein Ersatz.
§8 Obliegenheiten des Auftraggebers
Der Auftraggeber gibt genaue Gästezahlen und Umfang der Bewirtung an. Preise richten sich nach Preisliste. Überschreitungen werden gesondert verrechnet, Unterschreitungen nach Stornobedingungen.
§9 Rechnungslegung
Rechnungen bei Reservierungen üblich vor Ort fällig. Event-Rechnungen am Tag der Reservierung. Bei Zahlungsverzug ab 14 Tagen 10% Verzugszinsen. Auftraggeber übernimmt vorprozessuale Kosten bei verspäteter Zahlung.
§10 Allgemeine Haftung
Für Schäden, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte verursacht werden, haftet der Auftraggeber voll und ersetzt dem Restaurant.
§11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen ungültig werden, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Ungültige Bestimmungen werden wirtschaftlich und rechtlich möglichst gleichwertig ersetzt. Regelungslücken gelten gesetzlich.
Hallein, den 15. Oktober 2024